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Schutzmassnahmen
Schutzmassnahmen dienen der Verhinderung von Unfaellen durch elektrischen Strom.

Um die Schutzmassnahmen zu gewaehrleisten wurden Normen (siehe z.B. Oesterreichisches Normungsinstitut - Deutsches Normungsinstitut) eingefuehrt. An diese muss sich der Errichter einer elektrischen Anlage bzw. der Hersteller eines elektrischen Betriebsmittels halten.
Ebenso ist der Betreiber einer elektrischen Anlage (siehe unter E-Check) daran gebunden.
Zur Dokumentation der Normkonformitaet wird vom Hersteller eines Betriebsmittels ein nationales Kennzeichen angebracht. In Deutschland das VDE-Kennzeichen, in Oesterreich das ÖVE-Kennzeichen.

Schutzmassnahmen sind der Schutz gegen gefaehrliche Koerperstroeme durch die eine Person oder Sachen gefaehrdet, getoetet bzw. zerstoert werden koennten.
Zum Schutz gegen direktes Beruehren werden spannungsfuehrende Teile z.B.:
  • isoliert
  • die Spannung reduziert (z.B. Schutzkleinspannung)
  • Betriebsteile und Anlagen abgeschrankt, abgesperrt, abgedeckt etc.

Der Schutz gegen direktes Beruehren schuetzt aber nur im Normalbetrieb, solange dieser Schutz aktiv vorhanden ist oder kein weiterer Fehler hinzutritt. Um zumindest eine doppelte Sicherheit zu gewaehrleisten, wird auch ein Schutz gegen indirektes Beruehren angewandt.
Dies wird erreicht z.B. durch:
  • Potentialausgleich ("Erdung")
  • Reduzierung der auftretenden Koerperstroeme durch eine Ueberstromeinrichtung (z.B. Sicherung)
  • doppelte Isolierung
  • Standortisolierung etc.
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Wird nun ein Betriebsmittel oder eine Anlage errichtet, montiert, repariert etc., muss auf die jeweilig angewendete Schutzmassnahme genauestens geachtet werden, um im Fehlerfall gefaehrliche Koerperstroeme zu vermeiden bzw. zu verhindern.
Die meisten der notwendigen Messungen zur Beurteilung der Funktionsfaehigkeit einer Schutzmassnahme koennen nur durch geeignete (gepruefte) Messgeraete nach einem zulaessigen bzw. anerkannten Messverfahren erreicht werden.

Nachdem festgestellt wurde, dass auch der Schutz gegen direktes und der Schutz indirektes Beruehren im Laufe der Zeit oder starke Beanspruchung gleichzeitig versagen koennen, wird seit ca. 1995 der Zusatzschutz angewandt (3-stufiges Schutzkonzept)
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Letzte Aenderung am: 01.01.2006
Ersteinrichtung am: 01.06.2004
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