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| Viele der in elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen eingebauten Schutzmassnahmen sind fuer den Laien nicht leicht zu erkennen oder unverstaendlich. Durch unsachgemaesses hantieren oder reparieren kann eine zuvor wirksame Schutzmassnahme ausser Kraft treten und im Fehlerfall eine gefaehrliche Beruehrungsspannung anstehen, die zu gefaehrlichen Fremdstroemen ueber den ueberbrueckenden Koerper fuehren koennen. Dadurch koennen Personen geschaedigt oder Sachen zerstoert werden.
Die Funktion von Fehlerstromschutzschaltern, insbesondere von Personenschutzschaltern mit einem Nennfehlerstrom von max. 30mA, kann nicht mit der Prueftaste getestet werden, sondern ausschliesslich mit einem zugelassenen und geeigneten Messgeraet.
Jede Reparatur an elektrischen Betriebsmitteln, jede Aenderung an einer elektrischen Anlage darf ausschliesslich von einer Fachkraft durchgefuehrt werden. Es ist bei weitem nicht ausreichend zu wissen, welche Draehte wie an einem Geraet oder einer Steckdose oder einer Leuchte anzuschliessen sind. Das dahinterstehende Schutzkonzept, welches oft erst im Fehlerfall aktiviert wird, muss in jedem Fall mit beruecksichtigt werden. Diese Forderung wird nicht nur vom Gesetzgeber durch zwingende Normen eingefordert, sondern sollte jedem verantwortungsbewussten Nutzer der elektrischen Energie bewusst sein. Die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung fuer eine fehlerhafte Reparatur oder Erweiterung trifft in jedem all den Ausfuehrenden, der mit seinem Privatvermoegen haftet. Link zum Thema: Gefahren der Elektrotechnik |
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| Letzte Aenderung am: 01.01.2006 | Ersteinrichtung am: 01.06.2004 | Nach Oben |