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Die Ueberpruefung der elektrischen Anlage erfolgt durch den sogenannten E-Check. Dabei wird eine neu errichtete oder eine bestehende Anlage einer Ueberpruefung durch einen elektrotechnischen Fachmann unterzogen. Dieser bestaetigt im Pruefbefund den ordnungsgemaessen Zustand der Anlage oder zeigt Maengel auf.
Der Betreiber einer elektrischen Anlage haftet fuer den sicheren Zustand der Anlage. Kommen Personen oder Sachen wegen einer mangelhaften Anlage zu Schaden, so kann der Betreiber zur Verantwortung gezogen werden. Waehrend die vorsorgliche Ueberpruefung von Kraftfahrzeugen, Booten, Sicherheitseinrichtungen etc. zum Standard gehoeren, wird die Ueberpruefung von elektrischen Anlagen noch immer sehr stiefmuetterlich behandelt. Alleine durch mangelhafte elektrische Betriebsmittel bzw. Anlageteile entstehen jaehrlich in Oesterreich rund ein Viertel aller Braende mit enormen Sachschaeden. Die Pruefungsintervalle fuer elektrische Anlagen und Betriebsmittel richtet sich nach den gesetzlichen Erfordernissen bzw. Fristen, den mechanischen Beanspruchungen und der Qualitaet. Fuer eine Wohnung bzw. Einfamilienhaus kann von einem Pruefungsintervall von ca. 10 Jahren ausgegangen werden, fuer gewerbliche Anlage von 1 bis 5 Jahren. Buerogebaeude ca. alle 10 Jahre. Fuer detailliertere Informationen und den Ablauf einer sachverstaendigen Ueberpruefung siehe unter "Infoblatt.pdf". |
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| Letzte Aenderung am: 01.01.2006 | Ersteinrichtung am: 01.06.2004 | Nach Oben |